Da in Deutschland mittlerweile jede zweite Ehe geschieden wird, stellt die Ehescheidung einen Großteil der anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht dar.

Wann eine Ehe zu scheiden ist bestimmt sich nach dem Bürgerliche Gesetzbuch wie folgt:

Eine Ehe ist dann zu scheiden, wenn sie als gescheitert anzusehen ist.

Wann ist eine Ehe gescheitert?

Die Ehe ist gescheitert, wenn eine Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Es muss also zu einem endgültigen Bruch zwischen den Ehegatten gekommen sein.

Ein Bruch zwischen den Ehegatten liegt vor, wenn die Ehe so weit zerrüttet ist, dass sich die Ehegatten über eine gemeinschaftliche Lebensgestaltung nicht mehr einigen können. Dabei ist es völlig unerheblich auf welche Gründe die Zerrüttung der Ehe zurückzuführen ist. Letztlich kommt es nur darauf an, ob ein Ehepartner mit dem anderen nicht mehr zusammen leben will. Dabei ist zu beachten, dass der Unwille zur Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft nicht nur vorübergehend bestehen darf. Ist eine Versöhnung zu erwarten, liegt nur eine vorübergehende Verstimmung vor, so dass die Ehe nicht als gescheitert anzusehen ist. Es kommt also maßgeblich darauf an, ob man erwarten kann, dass die Eheleute wieder zueinander finden.

Weitere Voraussetzung für eine Scheidung ist die Vollendung des Trennungsjahres. Dabei ist es unerheblich, ob das Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung stattgefunden hat, oder ob ein Ehegatte bereits ausgezogen ist.

Das Getrenntleben innerhalb der Ehewohung muss jedoch strikt stattgefunden haben, das heißt, es muss getrennt gegessen, geschlafen, eingekauft und auch gewaschen worden sein.

Intime Zusammenkünfte unterbrechen das Trennungsjahr übrigens nicht, diese werden als Versöhnungversuch gewertet.

Der Scheidungsantrag kann erst nach Vollendung des Trennungsjahres eingereicht werden, erst dann kann davon ausgegangen werden, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Wichtig ist, dass Sie ab dem 01.01. des Folgejahrs der Trennung Ihre Steuerklasse ändern müssen.

Beispiel: Trennung im Juni 2015 trennen, müssen Sie Ihre Steuerklasse zum 01.01.2016 ändern lassen. Ansonsten drohen Nachzahlungen.