Grundsätzlich haben Kinder gegenüber Ihren Eltern, Eheleute untereinander aber auch Eltern gegenüber Ihren Kindern Unterhaltsansprüche.

Wie hoch diese Ansprüche ausfallen, hängt zum einen vom eigenen Einkommen und zum anderen vom Einkommen des in Anspruch genommenen ab.

Gegenüber minderjährigen Kindern hat der zur Zahlung verpflichtete Elternteil einen Selbstbehalt von 1.080,00 €, dieser Betrag muss ihm somit verbleiben.

Gegenüber dem Volljährigen Kind unter Umständen auch ein Selbstbehalt in Höhe von 1.300,00 €.

Gegenüber dem Ehegatten steht dem Verpflichteten ein Selbstbehalt in Höhe von 1.200,00 € zu und gegenüber den eigenen Eltern einer in Höhe von 1.600,00 €.

In wieweit das Zusammenleben mit einem neuen Partner oder dessen Einkommen für den Unterhaltsanspruch einen Rolle spielen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.