Starke Lösungen fürs Familienrecht

EMPATHISCH & KOMPETENT
KANZLEI FÜR LUDWIGSBURG,
STUTTGART UND UMGEBUNG

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Ludwigsburg

Als alleinige sachbearbeitende Rechtsanwältin gestaltet sich die Mandatsbearbeitung sehr individuell und persönlich.

Ein „Schieben des Falls von Anwalt zu Anwalt“ ist ausgeschlossen.

Kompetente, faire und vertrauensvolle Rechtsberatung.

Seit nunmehr 12 Jahren betreue ich Mandate in Ludwigsburg mit dem Schwerpunkt im Familienrecht.

“ Seit 2014 biete ich als selbständige Rechtsanwältin in Ludwigsburg kompetente rechtliche Beratung – bundesweit und mit persönlichem Engagement für Ihre Angelegenheiten. „

Lea Karjoth

Rechtsanwältin

Eine persönliche und kompetente Rechtsberatung ist mir wichtig.
Sie stehen als Mandant im Mittelpunkt meiner täglichen Arbeit und bekommen von mir eine individuelle Rechtsberatung geboten.
Regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung nehme ich besonders ernst.

Eine außergerichtliche Einigung kann hohe Gerichtskosten ersparen.
Rechtsberatung bedeutet für mich nicht nur, Sie vor Gericht zu vertreten.

Ein besonderes Augenmerk meiner Tätigkeit als Anwältin in Ludwigsburg gilt der außergerichtlichen Einigung.
So werden oft langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden und vielmals kann auch der private Frieden zwischen den Parteien wieder hergestellt werden.

Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, so können Sie sich selbstverständlich auf meine Kompetenz und Einsatzbereitschaft verlassen.

Online-Scheidung

Sofern Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind und lediglich eine einvernehmliche unkomplizierte Scheidung anstreben, biete ich Ihnen die Möglichkeit über mein Onlineformular, ganz ohne Beratung in der Kanzlei Ihre Angaben zu machen.

Ablauf des Verfahrens

Sobald ich das ausgefüllte Formular erhalten habe, bereite ich einen Entwurf des Scheidungsantrags vor und übersende Ihnen diesen zur Durchsicht. Wir vereinbaren daraufhin einen Telefontermin, in dem ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens kurz schildere. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 10 Minuten.

Wenn Sie mir dann schriftlich, bzw. per E-Mail bestätigen, dass der Antrag ans zuständige Gericht abgeschickt werden soll, wird dieser eingereicht.

WICHTIG: Bis zur Einreichung beim Gericht ist die Bearbeitung für Sie komplett kostenlos.

Erst mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht entstehen die Gerichts- und Anwaltskosten. In welcher Höhe die Kosten ungefähr anfallen, teile ich Ihnen in der E-Mail, die den Entwurf zur Scheidung enthält, mit.

Eine durchschnittliche Scheidung mit nur einem Anwalt kosten ca. 3000-5000 €. Die Kosten variieren aber von Fall zu Fall und können erst nach Abschluss des Verfahrens endgültig berechnet werden.

Sollten Sie eine Beratung zu Folgesachen benötigen, biete ich Ihnen gerne einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei an.

Persönliche Beratung

Eine persönliche und kompetente Rechtsberatung ist mir wichtig. Sie stehen als Mandant im Mittelpunkt meiner täglichen Arbeit und bekommen von mir eine individuelle Rechtsberatung geboten. Regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung nehmen ich besonders ernst.

Eine außergerichtliche Einigung kann hohe Gerichtskosten ersparen. Rechtsberatung bedeutet für mich nicht nur, Sie vor Gericht zu vertreten. Ein besonderes Augenmerk meiner Tätigkeit als Anwältin in Ludwigsburg gilt der außergerichtlichen Einigung. So werden oft langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden und vielmals kann auch der private Frieden zwischen den Parteien wieder hergestellt werden.

Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, so können Sie sich selbstverständlich auf meine Kompetenz und Einsatzbereitschaft verlassen.

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Mehr Informationen

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Ludwigsburg

Seit 12 Jahren Ihre persönliche Ansprechpartnerin in Ludwigsburg — individuell, direkt und kompetent im Familienrecht.

Familienrecht

In Kooperation

In Kooperation mit Kanzlei Leising können auch die Themen

vertreten werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auf der Webseite meiner Kollegin

Rechtsanwältin Frau Marion Leising

Vereinbaren Sie heute einen Termin zur Erstberatung!

Für eine erste rechtliche Einschätzung und Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Flexible Termine nach Vereinbarung: 

Telefon:

+49 (0) 7141-1338370

Standort:

Seestraße 6, 71638 Ludwigsburg

Email:

info@rechtsanwaltskanzlei-lb.de

Häufige Fragen – Familienrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und mehr.

Eine Scheidung ist in Deutschland frühestens nach dem sogenannten Trennungsjahr möglich. Das bedeutet, Sie und Ihr Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. In besonderen Härtefällen – etwa bei häuslicher Gewalt – kann die Scheidung auch früher beantragt werden.

Das Trennungsjahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung. Eine räumliche Trennung ist nicht zwingend erforderlich – auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Sie in getrennten Zimmern leben und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht. Es empfiehlt sich, den Beginn der Trennung schriftlich festzuhalten.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes. Das unterhaltspflichtige Elternteil kann den sogenannten Selbstbehalt abziehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn Sie aufgrund von Kinderbetreuung, Krankheit oder langer Ehe nicht in der Lage sind, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Die Höhe und Dauer richten sich nach den individuellen Verhältnissen.

Im Regelfall verbleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach Trennung und Scheidung bestehen. Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen gewährt, z. B. bei anhaltenden Konflikten, die das Kindeswohl gefährden. Entscheidend ist stets das Wohl des Kindes, nicht der Wunsch der Eltern.

Beide Elternteile haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind – und das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Können sich die Eltern nicht einigen, wird zunächst die Heranziehung des Jugendamts empfohlen. Hier können sogenannte „Elternkonsensgespräche“ Hilfestellungen bei Konflikten bieten. Kann dennoch keine Regelung gefunden werden, ist ein Antrag beim Familiengericht zur Regelung des Umgangs möglich. Dabei werden Alter, Bedürfnisse und der Wille des Kindes berücksichtigt.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung das während der Ehe erzielte Vermögen ausgeglichen. Wer in der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Unterschiedsbetrags an den anderen Ehepartner zahlen. Das Anfangsvermögen wird hierbei vom Endvermögen abgezogen.

Ein Ehevertrag ermöglicht es, gesetzliche Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich individuell anzupassen oder auszuschließen. Er ist besonders sinnvoll bei Selbstständigen, Unternehmensbeteiligungen, erheblichen Vermögensunterschieden oder wenn ein Partner auf seine Karriere verzichtet. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden.

Die Immobilie kann verkauft und der Erlös aufgeteilt, von einem Partner übernommen oder als Eigentümergemeinschaft weitergeführt werden. Wer im Trennungsjahr im gemeinsamen Haus wohnt, kann unter Umständen zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet sein. Ich berate Sie zu allen Optionen.

In Deutschland gilt vor dem Familiengericht Anwaltszwang – zumindest der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, braucht zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann auf eigene anwaltliche Vertretung verzichten, wenn er keine eigenen Anträge stellt.