EMPATHISCH & KOMPETENT
KANZLEI FÜR LUDWIGSBURG,
STUTTGART UND UMGEBUNG
Als alleinige sachbearbeitende Rechtsanwältin gestaltet sich die Mandatsbearbeitung sehr individuell und persönlich.
Ein „Schieben des Falls von Anwalt zu Anwalt“ ist ausgeschlossen.
Kompetente, faire und vertrauensvolle Rechtsberatung.
Seit nunmehr 12 Jahren betreue ich Mandate in Ludwigsburg mit dem Schwerpunkt im Familienrecht.
“ Seit 2014 biete ich als selbständige Rechtsanwältin in Ludwigsburg kompetente rechtliche Beratung – bundesweit und mit persönlichem Engagement für Ihre Angelegenheiten. „

Rechtsanwältin
Eine persönliche und kompetente Rechtsberatung ist mir wichtig.
Sie stehen als Mandant im Mittelpunkt meiner täglichen Arbeit und bekommen von mir eine individuelle Rechtsberatung geboten.
Regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung nehme ich besonders ernst.
Eine außergerichtliche Einigung kann hohe Gerichtskosten ersparen.
Rechtsberatung bedeutet für mich nicht nur, Sie vor Gericht zu vertreten.
Ein besonderes Augenmerk meiner Tätigkeit als Anwältin in Ludwigsburg gilt der außergerichtlichen Einigung.
So werden oft langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden und vielmals kann auch der private Frieden zwischen den Parteien wieder hergestellt werden.
Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, so können Sie sich selbstverständlich auf meine Kompetenz und Einsatzbereitschaft verlassen.
Sofern Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind und lediglich eine einvernehmliche unkomplizierte Scheidung anstreben, biete ich Ihnen die Möglichkeit über mein Onlineformular, ganz ohne Beratung in der Kanzlei Ihre Angaben zu machen.
Sobald ich das ausgefüllte Formular erhalten habe, bereite ich einen Entwurf des Scheidungsantrags vor und übersende Ihnen diesen zur Durchsicht. Wir vereinbaren daraufhin einen Telefontermin, in dem ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens kurz schildere. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 10 Minuten.
Wenn Sie mir dann schriftlich, bzw. per E-Mail bestätigen, dass der Antrag ans zuständige Gericht abgeschickt werden soll, wird dieser eingereicht.
WICHTIG: Bis zur Einreichung beim Gericht ist die Bearbeitung für Sie komplett kostenlos.
Erst mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht entstehen die Gerichts- und Anwaltskosten. In welcher Höhe die Kosten ungefähr anfallen, teile ich Ihnen in der E-Mail, die den Entwurf zur Scheidung enthält, mit.
Eine durchschnittliche Scheidung mit nur einem Anwalt kosten ca. 3000-5000 €. Die Kosten variieren aber von Fall zu Fall und können erst nach Abschluss des Verfahrens endgültig berechnet werden.
Sollten Sie eine Beratung zu Folgesachen benötigen, biete ich Ihnen gerne einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei an.
Eine persönliche und kompetente Rechtsberatung ist mir wichtig. Sie stehen als Mandant im Mittelpunkt meiner täglichen Arbeit und bekommen von mir eine individuelle Rechtsberatung geboten. Regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung nehmen ich besonders ernst.
Eine außergerichtliche Einigung kann hohe Gerichtskosten ersparen. Rechtsberatung bedeutet für mich nicht nur, Sie vor Gericht zu vertreten. Ein besonderes Augenmerk meiner Tätigkeit als Anwältin in Ludwigsburg gilt der außergerichtlichen Einigung. So werden oft langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden und vielmals kann auch der private Frieden zwischen den Parteien wieder hergestellt werden.
Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, so können Sie sich selbstverständlich auf meine Kompetenz und Einsatzbereitschaft verlassen.
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Mehr InformationenSeit 12 Jahren Ihre persönliche Ansprechpartnerin in Ludwigsburg — individuell, direkt und kompetent im Familienrecht.
In Kooperation mit Kanzlei Leising können auch die Themen
vertreten werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auf der Webseite meiner Kollegin
AUSGEZEICHNET Basierend auf 20 Bewertungen Gepostet auf Google Oksana ZhovnerovskaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich herzlich bei der Anwältin Frau Lea Karjoth für die professionell durchgeführte Scheidung bedanken. Das gesamte Scheidungsverfahren verlief innerhalb der vereinbarten Fristen, ohne Verzögerungen, klar strukturiert und professionell. Die Anwältin war jederzeit erreichbar und hat alle Fragen schnell beantwortet. Ich kann sie uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei Bedarf wieder an sie wenden.Gepostet auf Google Frank SonnenbergTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Fr. Karjoth hat mich nicht nur fachlich sehr kompetent unterstützt, sondern auch in engem Austausch und stets inhaltlich abgestimmt. Dazu war der Umgang sehr unkompliziert und wo sinnvoll auch pragmatisch. Die Kommunikation fand weitestgehend per Mail und mit sehr persönlichen und angenehmen Telefonaten statt. Ich kann Fr. Karjoth sehr empfehlen.Gepostet auf Google M.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vor 2 Jahren war ich auf der Suche nach einer Anwältin bzgl. Umgang, Unterhalt und Ehescheidung. Im Wissen, dass es langwierig als auch herausfordernd werden wird, und mit dem Anspruch, sich nachhaltig am Kindeswohl zu orientieren, habe ich mich nach Beratungsgesprächen mit mehreren Anwältinnen für Frau Karjoth entschieden. Eine sehr gute Entscheidung, wie mittlerweile zwei Jahre ergebnisreiche Vertretung druch Frau Karjoth belegen. Frau Karjoth berät und handelt sehr kompetent, situativ und empathisch. Auch bei sehr kurzfristigen, dringenden Angelegenheiten steht Frau Karjoth mit Rat und Tat zur Seite. In zukünftigen familienrechtlichen Angelegheiten werde ich mich weiter durch Frau Karjoth vertreten lassen. Ich empfehle Frau Karjoth sehr, schätze ihre Weitsicht und bedanke mich sehr für das bisher Erreichte.Gepostet auf Google DerSchwabe 2019Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Fr. Karjoth hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Was mir sehr gut gefallen hat, war die Kommunikation per email, welche immer zeitnah mit kurzen Reaktionszeiten erfolgt ist. Auch sonst war ich insgesamt sehr zufrieden.Gepostet auf Google Sabine H.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Meine Erfahrung mit Frau Karjoth ist durchgehend positiv. Ich kann sie absolut zu 100% weiter empfehlen. Innerhalb der letzten sechs Monate hat der Vater meiner beiden Kinder vier Anträge bei Gericht gestellt. Zwei Umgangsregelungen, ein Sorgerechtsverfahren und zuletzt wegen dem Nachnamen der Kinder. Frau Karjoth formuliert immer deeskalierend und spricht alles vorher ab. Vor Gericht hat sie bis zuletzt für mich und meine Kinder gekämpft, auch wenn es erst aussichtlos aussah. Terminsachen wurden immer rechtzeitig fertig inkl. Korrekturschleife. Wenn nötig, hat sie mich sogar am Sonntag zurück gerufen. Einmal kam von der Gegenseite ein Eilantrag ohne vorige Anhörung ans Gericht. Frau Karjoth unterbrach ihren Urlaub um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Anhörung (unsererseits) unumgänglich ist, mit Erfolg! Jede meiner Fragen beantwortete sie vollständig, auch wenn manchmal Recherche-Arbeit nötig war oder ihr Urlaub anstand. Mein Fall war wirklich schwierig, aber sie hat immer vollen Einsatz gezeigt, als ob es um ihre eigenen Kinder ging. Und das alles obwohl ich VKH bekam!Gepostet auf Google Silke HerbstTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann nur Gutes und Positives über Frau Karjoth berichten. Sie hat mich immer kompetent, zuverlässig und freundlich bei meiner Scheidung beraten. Vielen Dank dafür. Auch mit der Erreichbarkeit und der Schnelligkeit der Antworten war ich sehr zufrieden. Somit habe ich mich zu jedem Zeitpunkt sehr gut aufgehoben gefühlt und kann Frau Karjoth mit Überzeugung weiterempfehlen.Gepostet auf Google Anja FriedrichTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Frau Karjoth als sehr engagierte und starke Anwältin erlebt. Mein Ex Mann hat mit allen Mitteln versucht mir das Leben zur Hölle zu machen. Frau Karjoth hat sich davon aber nicht beeindrucken lassen und alles durchgeboxt.
Eine Scheidung ist in Deutschland frühestens nach dem sogenannten Trennungsjahr möglich. Das bedeutet, Sie und Ihr Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. In besonderen Härtefällen – etwa bei häuslicher Gewalt – kann die Scheidung auch früher beantragt werden.
Das Trennungsjahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung. Eine räumliche Trennung ist nicht zwingend erforderlich – auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Sie in getrennten Zimmern leben und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht. Es empfiehlt sich, den Beginn der Trennung schriftlich festzuhalten.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes. Das unterhaltspflichtige Elternteil kann den sogenannten Selbstbehalt abziehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn Sie aufgrund von Kinderbetreuung, Krankheit oder langer Ehe nicht in der Lage sind, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Die Höhe und Dauer richten sich nach den individuellen Verhältnissen.
Im Regelfall verbleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach Trennung und Scheidung bestehen. Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen gewährt, z. B. bei anhaltenden Konflikten, die das Kindeswohl gefährden. Entscheidend ist stets das Wohl des Kindes, nicht der Wunsch der Eltern.
Beide Elternteile haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind – und das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Können sich die Eltern nicht einigen, wird zunächst die Heranziehung des Jugendamts empfohlen. Hier können sogenannte „Elternkonsensgespräche“ Hilfestellungen bei Konflikten bieten. Kann dennoch keine Regelung gefunden werden, ist ein Antrag beim Familiengericht zur Regelung des Umgangs möglich. Dabei werden Alter, Bedürfnisse und der Wille des Kindes berücksichtigt.
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung das während der Ehe erzielte Vermögen ausgeglichen. Wer in der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Unterschiedsbetrags an den anderen Ehepartner zahlen. Das Anfangsvermögen wird hierbei vom Endvermögen abgezogen.
Ein Ehevertrag ermöglicht es, gesetzliche Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich individuell anzupassen oder auszuschließen. Er ist besonders sinnvoll bei Selbstständigen, Unternehmensbeteiligungen, erheblichen Vermögensunterschieden oder wenn ein Partner auf seine Karriere verzichtet. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden.
Die Immobilie kann verkauft und der Erlös aufgeteilt, von einem Partner übernommen oder als Eigentümergemeinschaft weitergeführt werden. Wer im Trennungsjahr im gemeinsamen Haus wohnt, kann unter Umständen zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet sein. Ich berate Sie zu allen Optionen.
In Deutschland gilt vor dem Familiengericht Anwaltszwang – zumindest der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, braucht zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann auf eigene anwaltliche Vertretung verzichten, wenn er keine eigenen Anträge stellt.