Die Abrechnung für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich entweder nach dem RVG, dem Rechsanwaltsvergütungsgesetz, oder nach einer individuell vereinbarten Honorarvereinbarung.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben führe ich gerne Korrespondenz durch und hole für Sie die Deckungszusage ein.

Grundsätzlich belaufen sich die Kosten für eine erste Beratung auf 226,10 EUR (inkl. MwSt.).

Diese Summe beinhaltet ein erstes Gespräch, die Sichtung vorhandener Unterlagen und eine erste Einschätzung über die rechtliche Lage, sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

Leistungen darüber hinausgehend werden dann entweder nach einer Honorarvereinbarung oder dem RVG berechnet.

Falls sie aus privaten oder wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind sich rechtlichen Beistand zu leisten, dann haben sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe – und/oder Beratungshilfe.

Ich berate Sie natürlich gerne diesbezüglich.

Zum Hinweisblatt Hinweise zum Antrag Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe

Zum Antrag Antrag auf Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe 

Zum Hinweisblatt Hinweise zum Antrag Beratungshilfe 

Antrag Beratungshilfe