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Pferderecht

Anwältin für Pferderecht

Als langjährige Reiterin und Pferdebesitzerin habe ich mich von Beginn meiner Anwaltstätigkeit auf das Pferderecht spezialisiert und vertrete Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Das Pferderecht ist kein gesetzlich definierter Begriff oder juristischer Fachbereich. Letztendlich handelt es sich beim Pferderecht um alle Rechtsfragen, die sich auf irgendeine Art und Weise um Pferde drehen.

Meine Leistungen:

  • Beratung rund um den Pferdekauf
  • Erstellung von Musterverträgen
  • Verhandlung mit Käufern/Verkäufern
  • rechtliche Hinweise zur Ankaufsuntersuchung, ggf. Vermittlung von Sachverständigen
  • Vertragsgestaltung wie Kauf-, Einsteller-, Beritt-, Pachtvertrag
  • Abwicklung von Pferdekäufen
  • Sachmängelhaftung beim Pferdekaufvertrag
  • Rechtliche Beratung und Prozessführung bei Schadensfällen
  • Abwicklung von Schäden gegenüber den Schädigern und Versicherungen
  • Rechtliche Beratung von Reitlehrern und Vereinen zu Haftungsrisiken
  • Rechtliche Beratung im Sportrecht im Bereich Reitsport
  • Schadensersatzansprüche aus der Tierhalterhaftung
  • Pferdepensionsvertrag
  • Haftung des Tierarztes / Tierarzthaftung
  • Haftung des Hufschmiedes
  • baurechtliche Genehmigungen von Reitanlagen und Pferdeställen
  • ordnungsrechtliche Probleme
  • Gewährleistungsrecht
  • Nacherfüllung
  • Tierhalterhaftung

Informationen zum Pferderecht

Pferdekaufrecht: Die Gewährleistung beim Pferdekauf richtet sich nun nur nach den Vorschriften, die für den Kauf von allen beweglichen Sachen Anwendung finden, auch wenn § 90a BGB klarstellt, dass Tiere keine Sachen sind. Sie werden beim Kauf letztlich aber doch wie solche behandelt. Dieses kann beim Pferdekauf zu einer Vielzahl von Problemen führen, da das Pferd,
wie jedes andere Lebewesen, einer ständigen und u.U. recht spontanen Änderung seiner körperlichen und psychischen Verfassung unterworfen ist.

Ausgangspunkt eines jeden Kaufvertrages ist § 433 BGB. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Im Gegenzug dazu ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Aber wann liegt bei einem Pferd ein Sachmangel vor? Wer ist Unternehmer im Pferdehandel? Wann ist ein Pferd als “gebraucht” anzusehen? Wer ist Tierhalter?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen persönlich.