Online-Scheidung

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Online-Scheidung

Sofern Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind und lediglich eine einvernehmliche unkomplizierte Scheidung anstreben, biete ich Ihnen die Möglichkeit über mein Onlineformular, ganz ohne Beratung in der Kanzlei Ihre Angaben zu machen.

Sobald ich das ausgefüllte Formular erhalten habe, bereite ich einen Entwurf des Scheidungsantrags vor und übersende Ihnen diesen zur Durchsicht. Wir vereinbaren daraufhin einen Telefontermin, in dem ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens kurz schildere. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 10 Minuten.

Wenn Sie mir dann schriftlich, bzw. per E-Mail bestätigen, dass der Antrag ans zuständige Gericht abgeschickt werden soll, wird dieser eingereicht.

WICHTIG: Bis zur Einreichung beim Gericht ist die Bearbeitung für Sie komplett kostenlos.

Erst mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht entstehen die Gerichts- und Anwaltskosten.

In welcher Höhe die Kosten ungefähr anfallen, teile ich Ihnen in der E-Mail, die den Entwurf zur Scheidung enthält, mit.

Eine durchschnittliche Scheidung mit nur einem Anwalt kosten ca. 3.000-5.000 €.

Die Kosten variieren aber von Fall zu Fall und können erst nach Abschluss des Verfahrens endgültig berechnet werden.

Sollten Sie eine Beratung zu Folgesachen benötigen, biete ich Ihnen gerne einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei an.


Online-Scheidungsantrag


1. Antragssteller/ -in



2. Ehepartner -in/ Lebenspartner -in

Ist Ihnen das Einkommen des Ehepartners bekannt?





Informationen zur Eheschließung




Falls nicht zur Hand kann diese auch nachgereicht werden.






Letzte gemeinsame Wohnanschrift






Angaben zur Scheidung



Angaben zu Kindern





Hinweis: Für minderjährige Kinder werden bei der Scheidung die Geburtsurkunden benötigt, bitte laden Sie diese hier hoch.


2. Kind hinzufügen








Hinweis:
Im Scheidungsantrag muss zu den oben stehenden Punkten jeweils eine Angabe gemacht werden, es reicht aber aus dem Gericht mitzuteilen, dass die Punkte geregelt sind, oder eben noch nicht.




Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie Aufgrund ihrer persönlichen und/oder wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.




Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe (Formular zur Beantragung).









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