Sofern Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind und lediglich eine einvernehmliche unkomplizierte Scheidung anstreben, biete ich Ihnen die Möglichkeit über mein Onlineformular, ganz ohne Beratung in der Kanzlei Ihre Angaben zu machen.
Sobald ich das ausgefüllte Formular erhalten habe, bereite ich einen Entwurf des Scheidungsantrags vor und übersende Ihnen diesen zur Durchsicht. Wir vereinbaren daraufhin einen Telefontermin, in dem ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens kurz schildere. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 10 Minuten.
Wenn Sie mir dann schriftlich, bzw. per E-Mail bestätigen, dass der Antrag ans zuständige Gericht abgeschickt werden soll, wird dieser eingereicht.
WICHTIG: Bis zur Einreichung beim Gericht ist die Bearbeitung für Sie komplett kostenlos.
Erst mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht entstehen die Gerichts- und Anwaltskosten.
In welcher Höhe die Kosten ungefähr anfallen, teile ich Ihnen in der E-Mail, die den Entwurf zur Scheidung enthält, mit.
Eine durchschnittliche Scheidung mit nur einem Anwalt kosten ca. 3.000-5.000 €.
Die Kosten variieren aber von Fall zu Fall und können erst nach Abschluss des Verfahrens endgültig berechnet werden.
Sollten Sie eine Beratung zu Folgesachen benötigen, biete ich Ihnen gerne einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei an.